| Hausordnung |
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Hausordnung der Christiane-Herzog-Schule, Heilbronn Geltungsbereich Der Schulbereich wird durch die Gehwege der Längelter- und Leibnizstraße sowie der Straße "Im Haselter" begrenzt. Der Pausenbereich umfasst den Nordost-Hof bis zum Treppenabgang zur Turnhalle, die Aula und den Südwest-Hof, sowie die Hoffläche vor dem Eingang zum E-Gebäude. Die Telefonzelle gehört zum Pausenbereich. Aufenthalt im Schulgebäude und auf dem Schulgelände Der Aufenthalt im Schulbereich ist grundsätzlich nur Schülern/innen beider Schulen des Kreisberufsschulzentrums gestattet. Jeder Schüler / jede Schülerin hat die Verpflichtung, das Schulgebäude, die Einrichtung und die Außenanlagen pfleglich zu behandeln. Mit Rücksicht auf auswärtige Schüler/innen werden die Aufenthaltsräume ab 07:00 Uhr geöffnet. Sie dienen in der Mittagspause und während den Hohlstunden als Arbeitsräume. Für den Aufenthalt während der großen Pausen stehen die Pausenhöfe und die Aula zur Verfügung. Das Verlassen des Schulgeländes ist minderjährigen Schülern/innen während der Unterrichtszeit nicht gestattet. Das Führen von waffenähnlichen Gegenständen ist nicht zulässig, ebenfalls das Mitbringen von Tieren. Weisungsbefugnis Im Schulbereich sorgen Lehrkräfte und Schüler/innen gemeinsam für Ordnung und Sauberkeit. Alle Schüler/innen haben die Anordnungen der Schulleitung und der Lehrkräfte zu befolgen. Dies gilt auch für Anweisungen der Hausmeister, soweit sie Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit betreffen. Ordnung in Schulräumen Jeder Schüler / jede Schülerin sorgt an seinem / ihrem Arbeitsplatz für Sauberkeit und Ordnung. Die Schulausstattung ist pfleglich zu behandeln. Schäden sind unverzüglich den Fach- bzw. Klassenlehrern/innen, dem Hausmeister oder im Sekretariat zu melden. Ist der Lehrer / die Lehrerin 10 Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde noch nicht erschienen, ist dies auf dem Sekretariat zu melden. Nach der letzten Unterrichtsstunde ist vor Verlassen des Unterrichtsraumes darauf zu achten, dass Fundgegenstände sind beim Hausmeister abzugeben. Dieser vermittelt die Rückgabe an die Eigentümer. Handys und andere elektronische Geräte Während des Unterrichts dürfen Handys und andere unterhaltungselektronische Geräte nicht eingeschaltet sein. Rauchfreie Schule Rauchen ist im Schulgebäude und auf dem Schulgelände grundsätzlich nicht gestattet. Für das laufende Schuljahr ist das Rauchen innerhalb eines gekennzeichneten Ausnahmebereichs im Südwest-Pausenhof möglich. Parken von Fahrzeugen Der Lehrerparkplatz an der Längelterstraße ist nur für die mit Parkausweisen der Schule versehenen Kraftfahrzeuge der Lehrer/innen bestimmt. Die Schulleitung
Die Hausordnung der Christiane-Herzog-Schule können Sie unter folgendem Link herunter laden: Hausordnung |
| Zuletzt aktualisiert am Samstag, 13. September 2008 um 12:28 Uhr |
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