Die zweijährige schulische Ausbildung endet mit dem Abschluss der staatlich geprüften Erzieher/in. Der erfolgreiche Abschluss des Anerkennungsjahres/ Berufspraktikums führt zur staatlichen Anerkennung.

Diese Ausbildung qualifiziert für die Arbeit in unterschiedlichen Arbeitsfeldern wie Kindertagesstätten, Einrichtungen der Jugendhilfe und der Arbeit mit Schulkindern.

Es besteht die Möglichkeit gleichzeitig die Fachhochschulreife zu erwerben.

BAföG bzw. Aufstiegs-BAföG kann beantragt werden.

Ziele
In der Fachschule für Sozialpädagogik (Berufskolleg) erkennen die Schülerinnen und Schüler zu-nehmend übergeordnete Arbeits- und Zielzusammenhänge, die für ein eigenständiges berufliches Handeln notwendig sind. Dazu gehört die Reflexion der Auswirkungen ihres Handelns auf nach-folgende Prozesse, weitere arbeitsplatzspezifische Kompetenzen sowie fachtheoretische Spezial-kenntnisse. Weiterhin ermöglicht der Abschluss der Fachschule für Sozialpädagogik (Berufskolleg) durch ein Zusatzprüfung den Erwerb einer durch Vereinbarung der Kultusministerkonferenz bundesweit anerkannten Fachhochschulreife. (Auszug Lehrplan 2BKSP)
Unterrichtsorganisation
Vollzeitschule mit integrierten Blockpraktika:
1. Jahr (Unterkurs):
6 Wochen Blockpraktikum in Kindertagesstätte 2 Wochen Ferienpraktikum (Freizeiten, Stadtranderholung…)
2. Jahr (Oberkurs):
6 Wochen Blockpraktikum in anderen Arbeitsfeldern von Erziehern/innen (Jugendhilfe, Sonderpädagogische Einrichtungen, Krippe, Schulkinder…) Für diese beiden Jahre gelten die Ferienregelungen des Landes Baden- Württemberg
3. Jahr (Berufspraktikum/ Anerkennungsjahr):
Selbstgewählte Praktikumsstelle mit Anstellung und Bezahlung durch den Träger Studientage an der Schule und Praxisbetreuung durch die Schule. Während der dreijährigen Ausbildung müssen von der Schule begleitete Praktika mit zwei unterschiedlichen Altersgruppen (0-3 Jahre, 3-6 Jahre, Schulkindalter) absolviert werden.
Lernmittel
Es wird kein Schulgeld erhoben. Es besteht Lehr- und Lernmittelfreiheit nach den Vorgaben des Landes Baden- Württemberg. Es entstehen lediglich Kosten für Hospitationen, Studienfahrten etc. Bei vorliegen der Voraussetzung kann Aufstiegs BAFöG beantragt werden.
Prüfungen & Abschluss
Schulischer Abschluss: Staatlich geprüfte Erzieherin / staatlich geprüfter Erzieher am Ende des Zweijährigen Berufskollegs (Facharbeit mit Präsentation, Schriftliche Prüfung, mündliche Prüfung)
Schriftliche und ggf. mündliche Prüfungen in Deutsch, Englisch und Mathematik
Abschluss des Anerkennungsjahres
Staatlich anerkannte Erzieherin / staatlich anerkannter Erzieher (Praxisbesuche, Abschlussarbeit und Kolloquium)

Aufnahmevoraussetzungen


  1. Erfolgreicher Abschluss des 1-jährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik (sozialpädagogisches Handeln mindestens Note ausreichend) *
  2. Eignung zum Beruf Erzieher

*Ausnahmemöglichkeiten für Abiturienten/Schüler und Schülerinnen mit Fachhochschulreife mit sechswöchigem Praktikumsnachweis oder dem Nachweis eines gleichwertigem Bildungsstandes

Anmeldung


Anmeldungen sind bis 01.März mit dem Anmeldebogen direkt an der CHS möglich.